Klassenfahrten in Hessen
Um die Lehrertätigkeit anständig ausüben zu können, müssen Lehrkräfte erhebliche Ausgaben selbst tätigen: Dies beginnt mit den Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer (da keine Arbeitsräume in Schulen vorhanden sind), geht über eigenen Computer, Software, Fachbücher, Zeitschriften, Unterrichtsmaterial usw. bis hin zum Verzicht auf Erstattung von Reisekosten für Studien- und Klassenfahrten und Fortbildungen. (mehr…)