Arbeitszimmer für Lehrerinnen und Lehrer – Endrunde?
Lehrer können häusliche Arbeitszimmer nicht mehr von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichtes (FG) Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße hervor.
Das Gericht begründete den Urteilsspruch laut Mitteilung mit dem Steueränderungsgesetz 2007. Danach dürfe das Arbeitszimmer nur noch von der Steuer abgesetzt werden, wenn es «den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung darstelle.» Das sei bei in Vollzeit beschäftigten Lehrern aber nicht der Fall, so das Gericht.
Damit folgte das Finanzgericht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach das häusliche Arbeitszimmer eines «vollzeitbeschäftigten Lehrers an einer Schule nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit» darstellt. Laut dem Urteilsspruch des Finanzgerichtes vom 17. Februar 2009 (Aktenzeichen 3 K 1132/07) sind Lehrer zwar arbeits- oder dienstrechtlich verpflichtet, ihren Unterricht vor- und nachzubereiten, allerdings könnten diese Tätigkeiten «vielmehr auch in sonstigen Räumen oder einer Arbeitsecke verrichtet werden».
Geklagt hatten zwei Lehrer, die in ihren Einfamilienhäusern jeweils ein Arbeitszimmer eingerichtet hatten. Sie hatten dafür einen Freibetrag in Höhe von je 1250 Euro auf der Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen lassen wollen. Mit dem Verweis auf das Steueränderungsgesetz hatte das Finanzamt den Antrag abgelehnt. Das Gericht stellte nun fest, dass die Neuregelung nicht verfassungswidrig sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Quelle: dpa
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