Arbeitszimmer für Lehrerinnen und Lehrer – Endrunde, 2. Teil?
Das Finanzgericht Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig und hat daher das finanzgerichtliche Verfahren im Beschluss vom 8. Mai 2009 (1 K 2872/08 E) ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Weitere Informationen hier …
Noch keine Kommentare
Gib als Erster einen Kommentar ab!