Aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Arbeitszimmer
Nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs in München bestehen ernstliche verfassungsmäßige Zweifel an dem seit 2007 geltenden Abzugsverbot für die Kosten eines Arbeitszimmers. Im konkreten Fall ging es um einen Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dieser dürfe sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für seine Aufwendungen eintragen lassen, entschieden Richter des höchsten Steuergerichts (Az: VI B 69/09). Hier zum Beschluss des BFH …
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