Es ist 6:30 Uhr Samstagmorgen 3.3.2007
Während Lehrerin Carola S. aus Wolfhagen sich noch schlafend herumwälzt, fährt ihr Schulleiter Herr Petersen (Gähn!) mit dem Regionalexpress Richtung Frankfurt am Main (Umsteigen in Kassel nicht verschlafen),
MdL von Hunnius unterstützt hessische Lehrerinnen und Lehrer
Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion im Hessischen Landtag Roland von Hunnius unterstützt mit seiner Mail vom 9. Februar 2007 die Ansicht, dass „die steuerliche Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitsplatzes geradezu skandalös ist. Unabhängig davon, dass es der Lebenswirklichkeit widerspricht, zu leugnen, dass Lehrer darauf angewiesen sind, einen großen Teil ihrer Tätigkeit zu Hause auszuüben, ist die Unterstellung absurd, in den Schulen wären genügend Arbeitsräume und -mittel vorhanden, die es allen Lehrern erlaubten, die Unterrichtsvor- und -nachbereitung „vor Ort“ durchzuführen. Denn dies ist doch offenbar die Annahme, die der Neuregelung zugrunde liegt.“
Aktion an der Kerschensteinerschule Obertshausen
Die Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers der Lehrerinnen und Lehrer regt bundesweit viele Kolleginnen und Kollegen auf (Mehrarbeit und Minusgehalt). Es wurden Unterschriftenlisten und Protestnoten überreicht. Wie es aussieht, gibt es noch etwas. (mehr…)
Kultusministerium beim „Abschreiben“ erwischt!
Während Lehrerinnen und Lehrer in Hessen noch darüber grübeln, warum für sie ein Arbeitszimmer in Hessen „nicht zwingend notwendig“ ist, haben wir das Hessische Kultusministerium beim „Abschreiben“ erwischt. Schon am 16. Oktober 2006 formulierte der Ministerpräsident Rüttgers aus Nordrhein-Westfalen an den GEW Vorsitzenden Meyer-Lauber aus Essen diesen unglaublichen Satz, dass „die (Lehrer-)Arbeit selbst nicht zwingend ein eigenes Arbeitszimmer erfordert“. Hier der Beweis: br16-10-06ruttgers.pdf
Einfach abschreiben und nicht nachdenken, da müssen wir wegen Täuschungsversuch eine „ungenügend“ erteilen.
Der schönste Lehrerarbeitsplatz in Hessen
Das Hessische Kultusministerium teilt den Lehrerinnen und Lehrer in Hessen per Erlass vom 11. Januar 2007 in Zusammenhang mit dem „Steueränderungsgesetz 2007″ unter anderem folgendes mit:
„Im Allgemeinen finden die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die Korrektur der schriftlichen Arbeiten im häuslichen Bereich statt. Dabei ist es jedem unbenommen, wo er diese Arbeiten erledigt. Die Arbeit selbst erfordert nicht zwingend ein eigenes Arbeitszimmer„.
Hier verlangt also der oberste Dienstherr höchst kreative Leistungen, die mit einem Fotowettbewerb begleitet werden.
